In vielen Arbeitsbereichen treten spezifische Gefährdungen auf. Diese müssen zunächst im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden und gemäß des Arbeitsschutzgesetzes an ihrer Quelle beseitigt werden.
In der Praxis ist dies jedoch oft unmöglich, denn Gefährdungen im Arbeitsalltag lassen sich nie zu hundert Prozent eliminieren.
Genau, das ist eine wichtige Erkenntnis im Bereich des Arbeitsschutzes. Obwohl das Ziel darin besteht, Gefahren am Arbeitsplatz zu beseitigen, ist es oft nicht möglich, sie vollständig zu eliminieren. Die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) berücksichtigt diese Realität und gibt klare Richtlinien vor, wie mit diesen Gefahren umgegangen werden soll.
Das TOP-Prinzip, wie in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt, gibt eine klare Struktur vor, um die Risiken am Arbeitsplatz zu managen. Es legt nahe, dass, wenn Gefährdungen nicht vollständig an ihrer Quelle beseitigt werden können, verschiedene Schutzmaßnahmen in einer bestimmten Reihenfolge angewendet werden sollen: zuerst technische Lösungen, dann organisatorische Maßnahmen und schließlich persönliche Schutzausrüstung.
Diese Hierarchie ist sinnvoll, um die Sicherheit am Arbeitsplatz bestmöglich zu gewährleisten. Die Idee ist, dass, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um Gefährdungen zu beseitigen, die persönliche Schutzausrüstung als letzter Ausweg eingesetzt werden kann, um die Mitarbeiter vor den verbleibenden Risiken zu schützen.
Technik (T):
Die erste Priorität liegt auf technischen Maßnahmen, die Gefahren am Arbeitsplatz reduzieren oder beseitigen. Dies umfasst beispielsweise den Einsatz sicherer Maschinen, die Installation von Absperrungen oder Sicherheitssensoren, um Unfälle zu verhindern.
Organisation (O):
Sollten technische Lösungen nicht ausreichend sein, folgt die Organisation von Arbeitsabläufen und -strukturen. Hierbei werden Prozesse angepasst, um potenzielle Gefahren zu minimieren, wie beispielsweise das Festlegen klarer Verantwortlichkeiten, die Schulung von Mitarbeitern oder die Umgestaltung von Arbeitsroutinen, um Sicherheitsrisiken zu reduzieren.
Persönliche Schutzausrüstung (P):
Als letzte Maßnahme kommt die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ins Spiel. Wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen Mitarbeiter mit angemessener Schutzausrüstung ausgestattet werden, um sie vor den verbleibenden Gefahren zu schützen. Das können Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe oder andere PSA sein.
Das TOP-Prinzip betont die Idee, dass die besten Ansätze zur Risikominimierung am Arbeitsplatz mit technischen Lösungen beginnen sollten, gefolgt von organisatorischen Maßnahmen und erst dann auf persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen wird, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies hilft, die Sicherheit am Arbeitsplatz auf mehreren Ebenen zu gewährleisten und betont die Verantwortung des Arbeitgebers, die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.